Ich verfüge über 35 Jahre Berufserfahrung in nahezu allen Deliktstypen von der Verkehrsstraftat bis zum (Schwer-)Verbrechen.
Sie stehen als Beschuldigter immer im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Ich setze alle meine Kompetenz und Erfahrung in allen Verfahrensabschnitten für Sie ein.
"Ich sage nichts ohne meinen Anwalt"
Diese abgedroschene Redewendung ist nach wie vor der beste Rat, den man einem Beschuldigten geben kann, bevor er einen Anwalt beauftragt hat und Akteneinsicht erhalten hat. Erst dadurch kann ermittelt werden, wie es zur Einleitung des Strafverfahrens gekommen ist und welche Beweismittel vorliegen. Akteneinsicht kann allerdings nur Ihr Rechtsanwalt nehmen. Je früher im Verfahren Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, umso mehr kann erreicht werden und insbesondere können auch Fehler im Ermittlungsverfahren vermieden werden.
Welche Angaben dürfen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht von mir verlangen?
Als Beschuldigter müssen Sie, außer ihrem Namen und Adresse (Pflichtangaben) weder bei der Staatsanwaltschaft noch gegenüber dem Gericht, geschweige denn gegenüber der Polizei irgendwelche Angaben machen. Behalten Sie die Nerven und lassen Sie sich vor allem nicht überrumpeln, wenn sie beschuldigt werden, bei Ihnen eine Durchsuchung stattfindet, sie etwa verhaftet werden etc. Das gilt bei einer Verkehrskontrolle ebenso wie bei schweren Straftaten. Nichts zu sagen ist Ihr gutes Recht und kann keinesfalls gegen Sie verwendet werden. In Absprache mit Ihrem Verteidiger kann es im Verlauf des Verfahrens natürlich sinnvoll sein, eine Aussage (sogenannte Einlassung) zu tätigen oder ein Geständnis abzulegen.
Jeder, gleich was vorgeworfen wird, verdient ein Verfahren in dem seine Rechte als Beschuldigter - aber auch in der Strafvollstreckung als Verurteilter - vertreten werden. Ich stehe mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
In meiner Kanzlei sind Sie für alle Arten von Beschuldigungen gut aufgehoben. Ich führe mit Ihnen auch gerne ein kostenloses Erstgespräch, sodass Sie einschätzen können, ob Sie mit mir Ihre Verteidigung aufbauen wollen.
Ich bin mir ständig dessen bewusst, dass, ob schuldig oder nicht, ein Strafverfahren immer auch eine große psychische Belastung darstellt. Ich bin deshalb für Sie auch als Ansprechpartner für nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verfahren stehende, sich aber häufig aus dem Strafverfahren zusätzlich ergebende Probleme am Arbeitsplatz, in der Familie oder im sonstigen Umfeld da.
Wenn Sie mich als Opfer einer Straftat beauftragen, ist mir bewusst, dass durch die Straftat häufig erhebliche psychische Belastungen auftreten. Für mich ist daher eine einfühlsame, verständnisvolle Zusammenarbeit in diesem Bereich essenziell.
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