Nebenklage/ Schadensersatz

 

Nutzen Sie auch ihre Rechte als von einer Straftat Betroffener oder als Opfer einer Straftat. Eine Nebenklage als Opfer der Tat ist bei der Durchführung von Strafverfahren bei vielen Delikten, beginnend bei Körperverletzungsdelikten bis hin zu Tötungsdelikten für Hinterbliebene  möglich. Dem Nebenkläger stehen – ähnlich wie der Staatsanwaltschaft – eigene Verfahrensrechte zu, die den §§ 397-401 StPO geregelt sind.

 Ein Betroffener kann auch im sogenannten Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) Ersatzansprüche, wie z.B. Schmerzensgeld bei einer Körperverletzung, geltend machen, die aus der Ihnen gegenüber begangenen Straftat entstanden sind. Dies erspart den Betroffenen den Gang zum Zivilgericht, mit erhöhtem Prozessrisiko und ggf. langer Verfahrensdauer.

Bei beiden Möglichkeiten kann ein Verteidiger/Rechtsanwalt beigeordnet werden bzw.  kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen

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