Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind die häufigsten Verkehrsstraftaten, dicht gefolgt von Fahrerflucht (rechtlich: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Diese Delikte führen regelmäßig zu einem Verlust der Fahrerlaubnis. Auch kann für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis in manchen Fällen sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (sog. Idiotentest) angeordnet werden
Auch hier gilt, dass Sie sich auf keinen Fall bei der Polizei äußern sollten. Insbesondere sollten Sie bei Trunkenheitsvorwurf keine Angaben zum Trinkverhalten oder der Trinkzeit (Beginn und Ende des Alkoholkonsums) machen. Bei Blutalkoholkonzentrationen im Grenzbereich kann der Trinkzeitraum entscheidend für die Feststellung sein, ob eine Straftat vorliegt.
Von Seiten der Ermittlungsbehörden immer "beliebter" werden auch Straftaten des 315d StGB. Das ist der sogenannte "Autorennenparagraph". Aber auch, wenn Ihnen die Teilnahme an einem illegalen Autorennen nicht nachgewiesen werden kann, kann bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung, insbesondere innerorts, eine Tat nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB vorgeworfen werden. Dabei handelt es sich um den Vorwurf, grob verkehrswidrig und rücksichtslos eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Bei diesen Taten kann, neben dem Verlust des Führerscheins, das Kraftfahrzeug als sog. Tatmittel beschlagnahmt und letztlich entschädigungslos eingezogen werden. Gerade in diesen Fällen ist Akteneinsicht vor irgendwelchen Äußerungen des Beschuldigten essentiell, um abzuschätzen, ob z.B. grob verkehrswidrig und rücksichtslos gefahren wurde oder nur eine "gewöhnliche" Geschwindigkeitsüberschreitung nach dem Bußgeldkatalog, also eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und die Verteidigung entsprechend auszurichten.
Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gerne bei Verstößen im Rahmen des Bußgeldkatalogs. Hier sollte in einem kostenlosen Erstgespräch allerdings geklärt werden, ob es sich für Sie überhaupt lohnen kann, gegen den Vorwurf der Behörde vorzugehen. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind - aber häufig auch dann - können erhebliche, möglicherweise vermeidbare Kosten auf Sie zukommen.
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